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Schwab Sanitär – Heizung
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Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2024

Ab dem 01.01.2024 gelten neue Förderungen für den Heizungstausch

För­de­rung für den Hei­zungs­tausch in be­ste­hen­den Ge­bäu­den

Der Bund un­ter­stützt im Rah­men sei­ner Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG) beim Um­stieg auf Er­neu­er­ba­res Hei­zen. Die ent­spre­chen­de För­der­richt­li­nie "BEG-Ein­zel­maß­nah­men" wird der­zeit über­ar­bei­tet.

Gilt für:

✓ Be­stands­ge­bäu­de

✓ Aus­tausch ei­ner al­ten Hei­zung

✓ Wär­me­pum­pe

✓ So­lar­ther­mie-Hy­brid-Hei­zung

✓ So­lar­ther­mie-Hei­zung

✓ Strom­di­rekt­hei­zung

✓ Hy­brid­hei­zung

✓ Bio­mas­seh­ei­zung

✓ Wär­me­net­ze

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf drei Bausteinen:

1. Grund­för­de­rung

30 %

Für den Ein­bau ei­ner kli­ma­freund­li­chen Hei­zung er­hal­ten Sie ab 2024 ei­ne Grund­för­de­rung von 30 % der Kos­ten.

+

2. Einkom­mens­ab­hän­gig­keit

30 %

Haus­hal­te, de­ren zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men un­ter 40.000 Eu­ro jähr­lich liegt, er­hal­ten dar­über hin­aus ei­nen Bo­nus von 30 %.

+

3. Ge­schwin­dig­keits­bo­nus

20 %

Sie er­hal­ten bis ein­schließ­lich 2028 20 % für den Aus­tausch ei­ner fos­si­len Hei­zung. Da­nach al­le 2 Jah­re Ab­sen­kung um 3 %.*

* (gilt nur für Selbst­nut­zen­de von Wohn­ei­gen­tum mit funk­ti­ons­tüch­ti­ger, über 20 Jah­re al­ter Gas­hei­zung oder Öl-, Koh­le-, Ga­s­e­ta­gen- oder Nacht­spei­cher­hei­zung)

⇣ ⇣ ⇣
Kombination von Bausteinen

Al­le Bau­stei­ne kön­nen mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den, wo­bei die För­de­rung ins­ge­samt nicht hö­her sein darf als 70% der Kos­ten. Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen In­ves­ti­ti­ons­kos­ten für den Hei­zungs­tausch lie­gen bei 30.000 Eu­ro für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus.

Vermietung

Auch Ver­mie­ten­de er­hal­ten die Grund­för­de­rung, dür­fen sie je­doch nicht über die Mie­te um­le­gen.

Energieberatung

Die Bun­des­för­de­rung En­er­gie­be­ra­tung Wohn­ge­bäu­de (EBW) för­dert un­ab­hän­gig da­von ei­ne En­er­gie­be­ra­tung durch En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Ex­per­ten.

Drei Menschen sitzen an einem Tisch und lehnen sich über diverse Unterlagen.

Förderung für den Heizungstausch in bestehenden Gebäuden

Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Die entsprechende Förderrichtlinie "BEG-Einzelmaßnahmen" wird derzeit überarbeitet.

Gilt für:

✓ Be­stands­ge­bäu­de

✓ Aus­tausch ei­ner al­ten Hei­zung

✓ Wär­me­pum­pe

✓ So­lar­ther­mie-Hy­brid-Hei­zung

✓ So­lar­ther­mie-Hei­zung

✓ Strom­di­rekt­hei­zung

✓ Hy­brid­hei­zung

✓ Bio­mas­seh­ei­zung

✓ Wär­me­net­ze

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf drei Bausteinen:

1. Grund­för­de­rung - 30 %

Für den Ein­bau ei­ner kli­ma­freund­li­chen Hei­zung er­hal­ten Sie ab 2024 ei­ne Grund­för­de­rung von 30 % der Kos­ten.

+

2. Einkom­mens­ab­hän­gig­keit - 30 %

Haus­hal­te, de­ren zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men un­ter 40.000 Eu­ro jähr­lich liegt, er­hal­ten dar­über hin­aus ei­nen Bo­nus von 30 %.

+

3. Ge­schwin­dig­keits­bo­nus - 20 %

Sie er­hal­ten bis ein­schließ­lich 2028 20 % für den Aus­tausch ei­ner fos­si­len Hei­zung. Da­nach al­le 2 Jah­re Ab­sen­kung um 3 %.*

* (gilt nur für Selbst­nut­zen­de von Wohn­ei­gen­tum mit funk­ti­ons­tüch­ti­ger, über 20 Jah­re al­ter Gas­hei­zung oder Öl-, Koh­le-, Ga­s­e­ta­gen- oder Nacht­spei­cher­hei­zung)

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Kombination von Bausteinen

Al­le Bau­stei­ne kön­nen mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den, wo­bei die För­de­rung ins­ge­samt nicht hö­her sein darf als 70% der Kos­ten. Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen In­ves­ti­ti­ons­kos­ten für den Hei­zungs­tausch lie­gen bei 30.000 Eu­ro für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus.

Vermietung

Auch Ver­mie­ten­de er­hal­ten die Grund­för­de­rung, dür­fen sie je­doch nicht über die Mie­te um­le­gen.

Energieberatung

Die Bun­des­för­de­rung En­er­gie­be­ra­tung Wohn­ge­bäu­de (EBW) för­dert un­ab­hän­gig da­von ei­ne En­er­gie­be­ra­tung durch En­er­gie­ef­fi­zi­enz-Ex­per­ten.

Drei Menschen sitzen an einem Tisch und lehnen sich über diverse Unterlagen.

Kombination von Förderungen für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen

Wie bisher können Sie zusätzlich zur Heizungstausch-Förderung Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Anlagentechnik, die Dämmung der Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung (15% Förderung plus ggf. 5% iSFP-Bonus = Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan bei 60.000 Euro.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten wird ab 2024 von bislang 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben, wenn sowohl Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahme durchgeführt werden.

Neues Kreditangebot soll finanzielle Belastung in aktueller Hochzinsphase zeitlich strecken und verringern

Auch gibt es für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen ein neues, zinsverbilligtes Kreditangebot für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr.

Ab wann gilt die neue Förderung?

Die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Bis dahin gelten die aktuellen Bedingungen der Förderrichtlinie „BEG-Einzelmaßnahmen“.

Start:
01.01.2024

Förderübersicht Einzelmaßnahmen bis 31.12.2023

Solarkollektoranlagen

Gebäudebestand

Fördersatz:

25 %

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus:

35 %

Fachplanung

Fördersatz:

50 %


Biomasseheizungen (nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung)

Gebäudebestand

Fördersatz:

10 %

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus:

20 %

Fachplanung

Fördersatz:

50 %


Wärmepumpen1

Gebäudebestand

Fördersatz:

25 %

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus:

35 %

Fachplanung

Fördersatz:

50 %


Brennstoffzellenheizungen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan

Gebäudebestand

Fördersatz:

25 %

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus:

35 %

Fachplanung

Fördersatz:

50 %


Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Gebäudebestand

Fördersatz:

25 %

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus:

35 %

Fachplanung

Fördersatz:

50 %


Optimierung der Heizungsanlage2

Gebäudebestand

Fördersatz:

15 %

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus:

-

Fachplanung

Fördersatz:

50 %

Art der Heizungsanlage

Gebäudebestand

Fachplanung

Fördersatz

Fördersatz mit Heizungstausch-Bonus

Fördersatz

Solarkollektoranlagen

25 %

35 %

50 %

Biomasseheizungen (nur in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung)

10 %

20 %

Wärmepumpen1

25 %

35 %

Brennstoffzellenheizungen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan

25 %

35 %

Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

25 %

35 %

Optimierung der Heizungsanlage2

15 %

-

Anmerkungen zur Tabelle

1 Wärmepumpen-Bonus: Wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Es wird ein Bonus von 5 %-Punkten für Wärmepumpen gewährt, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird (nicht kumulierbar mit Bonus für Wärmequellen). Der Wärmepumpen-Bonus beträgt maximal 5 %, auch wenn gleichzeitig die Anforderungen an die Wärmequelle und an das Kältemittel erfüllt werden.
2 iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 1. Januar 2023

Förderung Heizung im Neubau

Das KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)" fördert mit einem zinsgünstigen Kredit den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen mit Effizienzhausstufe 40.

Zum KfW-Förderprodukt "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)"

Handelt es sich um einen Neubau ohne speziellen energe­tischen und nach­haltigen Standard, können Sie im Rahmen des KfW-Wohn­eigentums­programmes einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen.

Zum KfW-Förderprodukt "KfW-Wohn­eigentums­programm" (124)

Grundlage der Förderungen für Neubauten bildet das Förderprogramm „klimaneutraler Neubau” des BMWSB.


Jetzt Heizung optimieren, inklusive Förderung - wir machen das!

Direkt online anfragen

Wir überarbeiten aktuell für Sie unseren Förderrechner

Am 01.01.2024 treten die neuen Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Die konkreten Anpassungen der Förderrichtlinie „BEG-Einzelmaßnahmen“ stehen aktuell noch aus. Sobald diese feststehen, finden Sie hier eine aktualisierte Version unseres Förderrechners.

WICHTIG

Die Antragstellung muss bei allen Varianten vor Unter­zeichnung des Liefer-, Leistungs- oder Kauf­vertrags erfolgen.

Nutzen Sie auch den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.

Zum Förderwegweiser

WICHTIG

Die Antragstellung muss bei allen Varianten vor Unter­zeichnung des Liefer-, Leistungs- oder Kauf­vertrags erfolgen.

Nutzen Sie auch den Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und finden Sie schnell und einfach die Förderung für Ihr Vorhaben.

Ein Tablett auf dem eine Beratungsseite geöffnet ist. Rechts daneben steht

Förderprogramme Heizung Übersicht

Welche verschiedenen Förderungen für Ihre Heizung gibt es überhaupt?

Förderprogramme für den Themenbereich Heizung werden sowohl von den Bundesländern als auch auf staatlicher Ebene zur Verfügung gestellt. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderprogramme zusammengefasst:


Förderungen für ganz Deutschland

Die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.

Zuschüsse vom BAFA

Einzel­maß­nahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.

Zuschüsse vom BAFA

Einzel­maß­nahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.

Zuschüsse und Kredite der KfW

Die KfW-Banken­gruppe (Kreditanstalt für Wieder­auf­bau) bietet zahl­reiche Förder­mittel für die unter­schied­lichsten Neubau- und Sa­nierungs­vorhaben. Förder­mittel werden bei­spiels­weise für energie­effizientes Bauen oder Sanie­ren, alters­gerechte Umbau­maß­nahmen oder für die Um­stellung auf er­neuer­bare Ener­gien gewährt. Im Bereich Heizen zum Beispiel für den Austausch der Heizung sowie die Optimierung der Heizungsanlage.


Förderungen für einzelne Bundesländer

Förderprogramme auf Länderebene

Einen Überblick über Förderprogramme der Länder erhalten Sie zum Beispiel in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden Sie zudem auch mögliche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union.


Förderfähige Produkte

Förderfähige Produkte erhalten Sie bei uns!

Zum Beispiel von folgenden Herstellerpartnern:

BOSCH

BOSCH

Bosch steht für hoch­wertige Technik, intelligente Wärme­lösungen sowie höchste Qualität und bietet Hei­zungen und Produkte aus den Bereichen Solar­thermie, Wohn­raum­lüftung und Warm­wasser­

DAIKIN

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Entdecken Sie das brei­te Sor­ti­ment von qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Wärme­pumpen, Klima­anlagen, Lüftungs­systemen und Kälte­technik.

GRUNDFOS

GRUNDFOS Logo

GRUNDFOS ist einer der größten und innovativsten Pumpenhersteller der Welt und vertreibt jährlich welt­weit mehr als 16 Millio­nen Pumpen und Systeme für die Gebäude­technik, Wasser­wirtschaft und Industrie.

Oventrop

Oventrop

Oventrop ist einer der führenden euro­päischen Hersteller von Arma­turen, Reglern und Systemen für die Haus­technik. Die Kombi­nation aus Sorg­falt und modernster Technik ist Grund­lage für die hohe Oventrop Qualität.

STIEBEL ELTRON

Stiebel Eltron

STIEBEL ELTRON bietet Produkte für die Bereiche Warm­was­ser, Raum­hei­zung, Kli­ma- und Lüf­tungs­tech­nik so­wie für Er­neuer­bare Ener­gie.

Beispiele für förderfähige Produkte

Grundfos: Staatliche Förderung für Pumpen

Grundfos: Staatlich geförderte Heizungspumpen

Für energie­effi­ziente Hei­zungs­pum­pen von Grund­fos staat­liche För­de­rung er­hal­ten.

Öl-, Gas- & Solartechnik von Oventrop

Solarthermie von Oventrop

Das Programm von Oventrop umfasst Stationen, Regler, Kollektoren, Zubehör und Software für Solarthermie sowie Heizöl- und Gasarmaturen.

Hydraulischer Abgleich mit Oventrop

Hydraulischer Abgleich von Oventrop

Für einen energieeffizienten Betrieb und guten Komfort von Heizungs- und Kühlanlagen.

Reflex: Servitec Mini

Reflex: Servitec Mini

Gluckern in den Heiz­körpern war ges­tern. Die Ser­vitec Mini von Reflex eli­mi­niert Luft und Ga­se auto­ma­tisch.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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